BUND & BUNDjugend Bildungszentrum und Jugendgästehaus Marienhof gGmbH
Jetzt spenden Mitglied werden

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BUND & BUNDjugend Bildungszentrum und Jugendgästehaus Marienhof gGmbH

Buchungen Bildungsprogramme Stand 29.7.2024

§ 1. Vertragsabschluss und Buchung.
Vertragsabschluss und Buchung erfolgen per E-Mail. Der Vertrag kommt mit Eingang der schriftlichen Bestätigung des Angebots innerhalb einer Woche bei Ihnen zustande. Die Anmeldung erfolgt durch Vorbestellung (Vereine, Firmen und Schule) und besteht für alle aufgeführten Teilnehmer:innen. Melden Sie mehrere Teilnehmer an, haften Sie auch für deren Zahlungsverpflichtung aus dem Veranstaltungsvertrag als Gesamtschuldner. Die AGB bestehen für alle Veranstaltungen und Seminare. Mit Bestätigung der Veranstaltung per E-Mail erklären Sie sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
 

§ 2. Zahlungsbedingungen
Nach Durchführung der Veranstaltung erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail. Innerhalb von 14 Tagen muss der Gesamtbetrag auf dem auf der Rechnung ausgewiesenen Bankkonto eingehen. Für Leistungen außerhalb Hagens erheben wir eine je Programm angepasste Gebühr für den Zusatzaufwand und Fahrtkosten. Diese Gebühr entnehmen Sie den jeweiligen Angebot. Für eigenständige Geländenutzungen nach einer Veranstaltung erheben wir eine einmalige Nutzungsgebühr von 25€.

§ 3. Vereinbarte Leistungen und Änderungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Beschreibung der Veranstaltung. Die in der Beschreibung enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich. Organisatorische Änderungen (z. B. Veranstaltungsort, Wetterverhältnisse, u. ä.) bleiben jedoch vorbehalten. Die Teilnehmer:innen werden in diesem Fall schnellst möglich informiert.
 

§ 4. Rücktritt der Teilnehmer:in von der Veranstaltung
Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten, jedoch nur durch schriftliche Erklärung. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter
1. Treten Sie eine Veranstaltung nicht an und haben dies nicht zuvor schriftlich angekündigt, müssen Sie den Veranstaltungspreis in vollem Umfang tragen.
2. Als Aufwandsentschädigung für Vorbereitungen und den blockierten Termin, gelten folgende Stornokosten:
(a) Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% des Veranstaltungspreises
(b) Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises
(c) Bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises
3. Kann ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen, kann eine Ersatzperson benannt werden. Bearbeitungsgebühren fallen nicht an.
 

§ 5. Rücktritt durch den Anbieter
Bei massiven Verstößen z.B. Straftaten, wie Diebstahl, Alkohol oder Drogenkonsum, mutwilliger Körperverletzung oder Sachbeschädigung kann ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung stattfinden. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Verursachers.
Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Ereignisse: Auf Grund von z. B. Streik, Naturkatastrophen, behördlichen Anordnungen, Windgefahr ab Windstärke 7, Schneelast oder auch Pandemischen Lagen, Krankheit mit Ärztlichen Attest  kann der Vertrag gekündigt oder die Veranstaltung vertagt werden.
 

§ 6. Teilnahmebedingungen
Der Anbieter ist von eventuellen Krankheiten, Medikamentenabhängigkeiten, Allergien, oder Behinderungen von Teilnehmenden bereits bei der Buchung zu unterrichten.
Zecken dürfen von geschulten Mitarbeiter:innen unter Berücksichtigung der Hygieneregeln und in Absprache mit der betroffenen Person entfernt werden. Ausnahmen sind Entfernungen im Genitalbereich, in Augennähe, in den Ohren oder andere schwer erreichbare Körperstellen. Sind die Erziehungsberechtigten NICHT mit der Zeckenentfernung durch geschulte Mitarbeiter:innen einverstanden, muss dies schriftlich vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Diese Festlegung basiert auf die Publikation der DGUV: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4003.
Gruppenveranstaltungen mit minderjährigen Teilnehmern:innen (z.B. Schulklassen, Sportvereine) müssen während der gesamten Veranstaltungsdauer von einer verantwortlichen Person (Lehrer, Trainer) begleitet werden, der die alleinige Aufsichtspflicht obliegt. Während der Veranstaltungen gilt ein striktes Alkoholverbot auch für begleitende Personen.
Alle Teilnehmenden verpflichten sich nach den aktuellen vom Land NRW festgelegten Hygienevorschriften und dem bestehende Hygienekonzept der Einrichtung zu handeln.
 

§7 Haftungsfragen
Der Anbieter haftet im Rahmen seiner abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des Veranstalters oder einer von ihm mit der Leitung der Veranstaltung betrauten Personen zurückzuführen sind. Im Übrigen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Es bleibt seitens des Veranstalters ausdrücklich vorbehalten, bei unvorhersehbaren Umständen im nach seiner Einschätzung erforderlichen Umfang vom Veranstaltungsplan abzuweichen.
Des weiteren können Abweichungen einzelner Veranstaltungsleistungen nicht gerügt werden, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht wesentlich verändern. Der Anbieter ist insoweit berechtigt, gleichwertige und für die Teilnehmer:innen zumutbare Ersatzleistungen anzubieten.
Die Veranstaltungen werden im Rahmen des Naturschutz- und Landschaftsbetretungsrechtes mit all seinen Beschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist der Anbieter berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern, ersatzweise der Zielsetzung der Veranstaltung gleichwertige Leistungen anzubieten.
Wird Material aus dem Bestand des Anbieters von Teilnehmern:innen beschädigt, zerstört oder geht verloren, muss dieses von ihnen durch Zahlung des Anschaffungspreises nach Liste ersetzt werden.
Die Teilnehmer:innen werden mit der Angebotsanlage über die üblichen Risiken im Wald und bei Aufenthalt in der Natur aufgeklärt. Verletzungen durch Bewegen in unebenem Gelände, oder durch herabfallende Äste, Schädigungen an der Kleidung durch dorniges Gebüsch sind mit einem Aufenthalt in der Natur verbunden und werden als normales Risiko bezeichnet. Auch kann es durch Funkenflug am Lagerfeuer zu Brandlöchern kommen, worauf wir hiermit hinweisen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschaden bzw. Diebstahl. Der Anbieter ersetzt Materialien der Teilnehmer:innen nur dann, wenn die Beschädigung oder Zerstörung auf das Verschulden des Anbieters oder seiner Gehilfen zurückzuführen ist.
Die Haftung des Anbieters gegenüber dem Veranstaltungsteilnehmer auf Schadenersatz wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche aus dem Veranstaltungsvertrag ist auf den Veranstaltungspreis beschränkt, soweit der Schaden von ihm oder seinen Verrichtungsgehilfen weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Der Anbieter haftet insbesondere nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Teilnehmer:innen, bei Personen- oder Sachschäden vor dem offiziellen Beginn oder nach dem offiziellen Ende der jeweiligen Veranstaltung und für Risiken, die nicht vorhersehbar, nicht beeinflussbar oder nicht zu vertreten sind.
 

§ 8 Beanstandungen
Etwaige Beanstandungen sind sofort der örtlichen Veranstaltungsleitung mitzuteilen, damit diese Gelegenheit zur Abhilfe hat. Diesbezügliche Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Rückkehrdatum schriftlich beim Anbieter geltend gemacht werden.
Die Anerkennung von Ansprüchen kann erst danach und nur vom Anbieter selbst erfolgen; sie bedarf der Schriftform. Sämtliche Ansprüche verjähren 6 Monate nach Veranstaltungsende.
 

§ 9. Datenerfassung
Wenn Sie ein Naturpädagogisches Programm buchen, verarbeiten wir Namen, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer wie Sie sie im Zuge des Buchungsvorgangs angeben. Soweit Sie bei Ihrer Buchung weitere Daten angeben (z.B. eine Telefonnummer), verarbeiten wir auch diese Daten. Die genannten Daten verarbeiten wir elektronisch zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO. Wir halten diese Daten gespeichert, bis alle gegenseitigen Ansprüche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis mit Ihnen vollständig erledigt und die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, denen wir unterliegen. Für einen Vertragsschluss zwischen Ihnen und uns ist es erforderlich, dass wir Ihren Namen, die Adresse, Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer erhalten. Die Erforderlichkeit der Bereitstellung dieser Daten ergibt sich aus gesetzlichen Vorschriften (etwa § 312i Abs. 1 Ziffer 3 BGB, § 14 Abs. 4 UStG). Ohne Bereitstellung dieser Daten können Sie mit uns daher keinen Vertrag schließen.
Ihre Rechte bezüglich der personenbezogenen Daten:
a) Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob wir Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, so teilen wir Ihnen die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten und die weiteren Informationen gemäß Artikel 15 Abs. 1 u. 2 DSGVO mit.
b) Sie haben das Recht, Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten unverzüglich berichtigen zu lassen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie auch das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
c) Sie können von uns die unverzügliche Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten unter den Voraussetzungen von Artikel 17 Absatz 1 DSGVO verlangen, soweit deren Verarbeitung nicht gemäß Artikel 17 Absatz 3 DSGVO erforderlich ist.
d) Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn eine der Voraussetzungen von Artikel 18 Absatz 1 DSGVO vorliegt. Sie können die Einschränkung insbesondere anstelle einer Löschung verlangen.
e) Wir werden jede Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten und eine Einschränkung der Verarbeitung allen Empfängern mitteilen, denen wir Sie betreffende personenbezogene Daten offengelegt haben, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Wir werden Sie zudem über diese Empfänger unterrichten, wenn Sie dies verlangen.
f) Sie haben das Recht, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und können verlangen, dass wir diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung übermitteln, soweit dies technisch möglich ist.
g) Soweit eine Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die bis zu Ihrem Widerruf erfolgt ist, nicht berührt.
Widerspruchrecht: Aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, können sie jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten widersprechen; dieses Widerspruchsrecht besteht in Bezug auf diejenige Datenverarbeitung, die auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen unsererseits oder eines Dritten erfolgt, sofern nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Wenn Sie Ihr Widerspruchsrecht ausüben, werden wir die betreffenden Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, dass wir zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen können, die die Interessen, Rechte und Freiheiten von Ihnen überwiegen, oder dass die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie Beschwerde einlegen bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes. Das schließt anderweitige behördliche oder gerichtliche Rechtsbehelfe nicht aus.
 

§ 10 Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag wirksam. An Stelle der ungültigen Regelung gilt dann diejenige wirksame Regelung als vereinbart, durch die der von den Parteien in der Vereinbarung übereinstimmend angestrebte wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.
 

§ 11 Gerichtsstand
Der/Die Teilnehmer:in kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den/die Teilnehmer:in ist der Wohnsitz des/der Teilnehmer:in maßgebend.
Gerichtsstand, 58091 Hagen

BUND & BUNDjugend Bildungszentrum und Jugendgästehaus Marienhof gGmbH


Brunsbecke 5 58091 Hagen E-Mail schreiben Tel.: 02331/341449